1. Präambel
Gemeinsam mit dem Technologiepartner citiesapps wird ein höchstmöglicher Grad an Barrierefreiheit für die Website www.vskremsdorf.ansfelden.at angestrebt. Dabei orientiert man sich an den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1", sowie den Best-Practice Vorgaben der W3C WAI ARIA Task Force, und ist bestrebt, die Website in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Dazu gehört das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Mit diesem Gesetz wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umgesetzt und ist anwendbar nach dem 28. Juni 2025.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.vskremsdorf.ansfelden.at und basiert auf der Selbstbewertung sowie einer externen Bewertung durch unseren Technologiepartner citiesapps S&R GmbH. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung erfolgt mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Website. Dabei wird der aktuelle Stand der Barrierefreiheit bewertet und gegebenenfalls angepasst, um den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.